Während der Zeit des Distanzunterrichts bietet das Gymnasium Gaimersheim eine Notbetreuung an für Schülerinnen und Schüler der Jgst. 5 und 6. Ihr Kind kann die Notbetreuung in Anspruch nehmen, falls Sie dringenden Betreuungsbedarf haben, z. B. wenn
- Sie als Eltern keinen Urlaub nehmen können oder der Arbeitgeber Sie nicht freistellen kann
- Sie alleinerziehend sind
- Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind.
Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe besteht daher nicht mehr. Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.
Die Notbetreuung erstreckt sich auf die regulären Unterrichtszeiten (8.00 – 13.00 Uhr). Eine Betreuung darüber hinaus in der Zeit von 13.00 – 16.00 Uhr ist nur für Kinder möglich, die auch bisher für die oGTS angemeldet waren.
In jedem Fall bitten wir Sie, sollten Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, die Schule, wenn möglich, vorher zu verständigen (entweder telefonisch unter 08458 / 60 37 83-0 mit AB oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Für die Teilnahme Ihres Kindes an der Notbetreuung legen Sie am ersten Tag bitte schriftlich eine kurze, formlose Begründung des Betreuungsbedarfes vor und geben Sie an, für welche Tage diese benötigt wird.
Bitte bedenken Sie weiterhin: Setzen Sie Ihr Kind nicht unnötig zusätzlichen Corona-Kontakten aus. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.
Die Durchführung der Notbetreuung erfolgt unter Einhaltung aller erforderlichen Schutzmaßnahmen (insb. Hygieneregeln, Mindestabstand, Lüften, gemäß dem aktuellen Rahmenhygieneplan.
Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) verpflichtend. Wir möchten Sie bitten, dass Ihr Kind für den digitalen Unterricht sein eigenes Laptop mitbringt. Auf die Möglichkeit der Ausleihe eines digitalen Endgeräts wird hingewiesen. Bitte geben Sie Ihrem Kind auch die nötige Verpflegung mit.
Zudem möchte ich auf das Schreiben „Information zur Notbetreuung ab dem 11. Januar 2021“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus hinweisen. Dieses können Sie sich hier ansehen.