Einschreibung
Um längere Wartezeiten bei der Anmeldung zu vermeiden, ist es möglich, die Anmeldung zu Hause auszufüllen. Die Einschreibung ist ONLINE ab Mittwoch, 3. Mai 2023, möglich, sobald Sie das Übertrittszeugnis erhalten haben. Einen Link zur Online-Anmeldung finden Sie ab dem oben genannten Datum auf dieser Seite. Die fertig ausgedruckten Anmeldeunterlagen mit dem Übertrittszeugnis (im Original) können per Post oder Einwurf in den Schul-Briefkasten abgegeben werden, allerdings nur innerhalb des vorgegebenen Anmeldezeitraums 08.05.2023 - 12.05.2023. Unsere Hauptanmeldetage sind Montag, 08.05.2023, bis Mittwoch, 10.05.2023, 12.00 Uhr. In Einzelfällen ist eine Anmeldung auch am Donnerstag, 11.05.2023 und Freitag, 12.05.2023, möglich.
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss am Freitag, 12.05.2023 um 12.00 Uhr!
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Tag der Schulhauspräsentation
Voraussichtlich ab dem 18. März 2022 werden Schulführungen in kleinen Gruppen stattfinden. Näheres hierzu wird noch bekannt gegeben.
Für kurzfristige Änderungen aus Anlass der aktuellen Pandemie bitten wir um Verständnis. Bitte informieren Sie sich über etwaige Änderungen kurz vor dem jeweiligen Termin auf unserer Homepage.
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Onlineanmeldung ab Mittwoch, 03. Mai 2023
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Hinweise:
- Da die Gymnasien in der Stadt Ingolstadt nur eine begrenzte Anzahl von Schülerinnen und Schülern aufnehmen können, sind alle Gymnasien im Einzugsgebiet der Stadt Ingolstadt angehalten,
- bei der Anmeldung zwei Alternativschulen angeben zu lassen, oder
- ob ein Geschwisterkind bereits an der Schule ist oder
- ob es besondere einzelfallbezogene (soziale bzw. familiäre) Gründe gibt, die keine Ausweichschule zulassen („Freunde“ sind kein Argument).
Diese Anweisung betrifft auch das Gymnasium Gaimersheim.
- Nach Ausdruck der Dokumente bitten wir Sie, diese sorgfältig durchzulesen und noch fehlende Angaben, die sich online nicht eintragen lassen, händisch zu ergänzen. Bitte vergessen Sie nicht zu unterschreiben! Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Sekretariat unter der Telefonnummer 08458 60 37 83 0 wenden.
Benötigte Unterlagen für die Einschreibung in der Jgst. 5:
- Bei derzeitigem Besuch der 4. Grundschulklasse: das Übertrittszeugnis der Grundschule (im Original, verbleibt an der Schule)
- Bei derzeitigem Besuch der 5. Klasse (Hauptschule/Mittelschule bzw. Realschule): das Zwischenzeugnis im Original, wird zu Schuljahresbeginn zurückgegeben sowie eine aktuelle Notenübersicht der Schule (Das Original des Jahreszeugnisses muss in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien vorgelegt werden, andernfalls erlischt die Anmeldung.)
- Geburtsschein oder Geburtsurkunde (bei Aufnahme aus einer staatlichen, bayerischen Grundschule reicht eine Kopie)
- Passbild (Bitte auf der Rückseite mit Namen versehen!)
- eventuell: Nachweis über die Erziehungsberechtigung
- eventuell: Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung
- Nachweis über die Erfüllung der Masernimpfpflicht (Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
- Impfausweis (in Kopie, erste Seite mit Namen und Seite mit Nachweis des Masernschutzes) oder Impfbescheinigung (§ 22 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz) über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Masern-Impfungen),
- ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern,
- ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt,
- ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann (Dauer, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann, ist mit anzugeben),
- Bestätigung einer anderen staatlichen oder vom Masernschutzgesetz benannten Stelle, dass einer der o.g. Nachweise bereits vorgelegen hat.)
Für die Aufnahme in die Jgst. 5 gelten folgende Bestimmungen:
- Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2022/2023 keine staatliche oder keine staatlich anerkannte Volksschule besuchen, müssen, unabhängig von den erzielten Leistungen und dem Gutachten der Volksschule, vor der Aufnahme an einem Gymnasium erfolgreich an einem Probeunterricht teilnehmen.
- Für Schülerinnen und Schüler aus der 4. Klasse Grundschule, deren Durchschnittsnote in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde im Übertrittszeugnis
- mindestens 2,33 beträgt, ist der Übertritt uneingeschränkt möglich;
- schlechter als 2,33 ist, ist ein Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich. - Für Schülerinnen und Schüler aus der 5. Klasse Mittel- bzw. Hauptschule mit einer Durchschnittsnote bis 2,00 aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
- Für Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse Realschule mit einer Durchschnittsnote bis 2,50 aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
Schülerinnen und Schüler, die für die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums angemeldet werden, dürfen am 30.09.2023 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Über Ausnahmen entscheidet der Leiter der aufnehmenden Schule.
Hinweise zum Probeunterricht:
Schüler, die die Voraussetzung zum Übertritt nicht erfüllen, deren Eltern aber trotzdem wollen, dass ihr Kind ein Gymnasium besucht, nehmen an einem dreitägigen Probeunterricht teil.
Der Probeunterricht wird in diesem Schuljahr am 16. - 19. Mai 2023 (Di. – Fr., Do. 18. Mai ist Feiertag) durchgeführt. Unterrichtszeiten und -ort sowie notwendige Materialien für den Probeunterricht werden bei der Anmeldung bekannt gegeben.
Der Probeunterricht umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik. Die Inhalte des Unterrichts orientieren sich am aktuellen LehrplanPlus für die Grundschule.
Es erfolgen schriftliche und mündliche Leistungserhebungen. Schüler, die mindestens die Gesamtnoten 3 und 4 in den Prüfungen erreicht haben, können in das Gymnasium aufgenommen werden.
Es werden auch diejenigen Schüler aufgenommen, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen, dabei aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben und deren Erziehungsberechtigte dies beantragen.
Konsularischer muttersprachlicher Unterricht im Schuljahr 2023/2024 für folgende Sprachen:
bosnisch, italienisch, portugiesisch, rumänisch, serbisch, spanisch, türkisch, ungarisch
Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch im Sekretariat unter Tel. 08458/603783-0
Bei Interesse für die Anmietung eines Schließfachs bitten wir um eine formlose Mitteilung, die Sie bitte den Anmeldeunterlagen beiliegen.
Ansprechpartner:
Schulleiter: Herr Ruckdäschel
Tel.: 08458-603783-0
Fax: 08458-603783-500
Beratungslehrerin: Frau Marion Schöner
Montags und donnerstags jeweils von 09.45 - 10.30 Uhr (3. Stunde)
jeweils im Raum 0.17
Bitte melden Sie sich an unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. telefonisch: 08458-603783-26. Herzlichen Dank!
Schulpsychologin: Frau Nora Schmidt
Terminvereinbarung telefonisch freitags zwischen 9:45 Uhr und 10:30 Uhr unter 08458/603783-23.
oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für die Aufnahme in die Jgst. 6 gelten folgende Bestimmungen:
Für Schülerinnen und Schüler aus der 5. Klasse Realschule mit einer Durchschnittsnote bis 2,00 aus Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis ist der Übertritt in die 6. Klasse eines Gymnasiums uneingeschränkt möglich. Andernfalls setzt die Aufnahme das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit voraus (§ 5 Abs. 1 GSO).
Übertritt aus einer Haupt-, Mittel- oder Realschule:
Schülerinnen und Schüler, die aus einer 5. Klasse Haupt- bzw. Mittelschule oder aus einer 5. bzw. 6. Klasse einer Realschule an das Gymnasium Gaimersheim wechseln wollen, müssen sich verbindlich an den oben genannten Terminen anmelden. Dazu ist die Vorlage des Zwischenzeugnisses im Original notwendig. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Jahreszeugnis die bei der Anmeldung gezeigten Noten bestätigt und spätestens in den ersten drei Ferientagen (28.07. - 02.08.2023) im Original am Gymnasium Gaimersheim vorgelegt wird. Ohne diese Vorlage erfolgt keine endgültige Aufnahme.
Wenn Sie im Zweifel sind, ob das Gymnasium für Ihr Kind die richtige Schulart ist, sollten Sie vor der Anmeldung Verbindung mit dem Schulleiter oder dem Beratungslehrer der abgebenden Schule aufnehmen und sich beraten lassen.
Einschreibeformular(folgt in Kürze)
Zusätzlich zu den Einschreibeformularen muss zur Anmeldung ein Formular zur Veröffentlichung von Bildern bzw. Videoaufnahmen ausgefüllt werden.
Einwilligung und Veröffentlichung von Daten (minderjährige Schüler)
Einwilligung und Veröffentlichung von Daten (volljährige Schüler)
Desweiteren muss ein Nachweis über die Erfüllung der Masernimpfpflicht mitgebracht werden. Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
- Impfausweis oder Impfbescheinigung (§ 22 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz) über einen hinreichenden
- Impfschutz gegen Masern (zwei Masern-Impfungen),
- ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern,
- ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt,
- ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann (Dauer, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann, ist mit anzugeben),
- Bestätigung einer anderen staatlichen oder vom Masernschutzgesetz benannten Stelle, dass einer der o.g. Nachweise bereits vorgelegen hat.