Einschreibung

Um längere Wartezeiten bei der Anmeldung zu vermeiden, ist es möglich, die Anmeldung zu Hause auszufüllen. Die Einschreibung ist ONLINE ab Donnerstag, 2. Mai 2024, möglich, sobald Sie das Übertrittszeugnis erhalten haben. Einen Link zur Online-Anmeldung finden Sie ab dem oben genannten Datum auf dieser Seite. Die fertig ausgedruckten Anmeldeunterlagen mit dem Übertrittszeugnis (im Original) können per Post oder Einwurf in den Schul-Briefkasten abgegeben werden, allerdings nur innerhalb des vorgegebenen Anmeldezeitraums 06.05.2024 - 10.05.2024. Unsere Hauptanmeldetage sind Montag, 06.05.2024, bis Mittwoch, 08.05.2024, 12.00 Uhr. In Einzelfällen ist eine Anmeldung auch am Freitag, 10.05.2024 (bis 12.00 Uhr), möglich.

Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss am Freitag, 10.05.2024 um 12.00 Uhr!

 

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Tag der Schulhauspräsentation

Voraussichtlich ab dem 08. März 2024 werden Schulführungen in kleinen Gruppen stattfinden. Näheres hierzu wird noch bekannt gegeben.

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Onlineanmeldung ab Donnerstag, 02. Mai 2024

 

Benötigte Unterlagen für die Einschreibung in der Jgst. 5:

  • Bei derzeitigem Besuch der 4. Grundschulklasse: das Übertrittszeugnis der Grundschule (im Original, verbleibt an der Schule)
  • Bei derzeitigem Besuch der 5. Klasse (Hauptschule/Mittelschule bzw. Realschule): das Zwischenzeugnis im Original, wird zu Schuljahresbeginn zurückgegeben sowie eine aktuelle Notenübersicht der Schule (Das Original des Jahreszeugnisses muss in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien vorgelegt werden, andernfalls erlischt die Anmeldung.)
  • Geburtsschein oder Geburtsurkunde (bei Aufnahme aus einer staatlichen, bayerischen Grundschule reicht eine Kopie)
  • Passbild (Bitte auf der Rückseite mit Namen versehen!)
  • eventuell: Nachweis über die Erziehungsberechtigung, falls Eltern getrennt lebend
  • eventuell: Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung
  • Nachweis über die Erfüllung der Masernimpfpflicht (Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
    • Impfausweis (in Kopie, erste Seite mit Namen und Seite mit Nachweis des Masernschutzes) ODER Impfbescheinigung (§ 22 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz) über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Masern-Impfungen), ODER
    • ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern, ODER
    • ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, ODER
    • ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann (Dauer, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann, ist mit anzugeben), ODER
    • Bestätigung einer anderen staatlichen oder vom Masernschutzgesetz benannten Stelle, dass einer der o.g. Nachweise bereits vorgelegen hat.)

 Für die Aufnahme in die Jgst. 5 gelten folgende Bestimmungen:

  1. Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/2024 keine staatliche oder keine staatlich anerkannte Volksschule besuchen, müssen, unabhängig von den erzielten Leistungen und dem Gutachten der Volksschule, vor der Aufnahme an einem Gymnasium erfolgreich an einem Probeunterricht teilnehmen.
  2. Für Schülerinnen und Schüler aus der 4. Klasse Grundschule, deren Durchschnittsnote in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde im Übertrittszeugnis
    - mindestens 2,33 beträgt, ist der Übertritt uneingeschränkt möglich;
    - schlechter als 2,33 ist, ist ein Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.
  3. Für Schülerinnen und Schüler aus der 5. Klasse Mittel- bzw. Hauptschule mit einer Durchschnittsnote bis 2,00 aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
  4. Für Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse Realschule mit einer Durchschnittsnote bis 2,50 aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.

Schülerinnen und Schüler, die für die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums angemeldet werden, dürfen am 30.09.2024 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Über Ausnahmen entscheidet der Leiter der aufnehmenden Schule.

 

Hinweise zum Probeunterricht:
Schüler, die die Voraussetzung zum Übertritt nicht erfüllen, deren Eltern aber trotzdem wollen, dass ihr Kind ein Gymnasium besucht, nehmen an einem dreitägigen Probeunterricht teil.
Der Probeunterricht wird in diesem Schuljahr am 14. - 16. Mai 2024 (Di. – Do.) durchgeführt. Unterrichtszeiten und -ort sowie notwendige Materialien für den Probeunterricht werden bei der Anmeldung bekannt gegeben.
Der Probeunterricht umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik. Die Inhalte des Unterrichts orientieren sich am aktuellen LehrplanPlus für die Grundschule.
Es erfolgen schriftliche und mündliche Leistungserhebungen. Schüler, die mindestens die Gesamtnoten 3 und 4 in den Prüfungen erreicht haben, können in das Gymnasium aufgenommen werden.
Es werden auch diejenigen Schüler aufgenommen, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen, dabei aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben und deren Erziehungsberechtigte dies beantragen.

 

Konsularischer muttersprachlicher Unterricht im Schuljahr 2024/2025 für folgende Sprachen:
bosnisch, italienisch, portugiesisch, rumänisch, serbisch, spanisch, türkisch, ungarisch
Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch im Sekretariat unter Tel. 08458/603783-0

 

Bei Interesse für die Anmietung eines Schließfachs bitten wir um eine formlose Mitteilung, die Sie bitte den Anmeldeunterlagen beiliegen.

 

Ansprechpartner:

Schulleiter: Frau Schmid-Mägele
Tel.: 08458-603783-0
Fax: 08458-603783-500

Beratungslehrerin: Frau Marion Schöner

Montags von 10.30 - 11.15 Uhr (4. Stunde) und Dienstags von 11.30 - 12.15 Uhr (5. Stunde) jeweils im Raum 0.17
Bitte melden Sie sich an unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. telefonisch: 08458-603783-26. Herzlichen Dank!

Schulpsychologin: Frau Wiebke Platzer

Dienstags und Donnerstags von 9.45 - 10.30 Uhr (3. Stunde) jeweils im Raum 0.24
Bitte melden Sie sich an unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. telefonisch: 08458-603783-30. Herzlichen Dank!

 

Für die Aufnahme in die Jgst. 6 gelten folgende Bestimmungen:
Für Schülerinnen und Schüler aus der 5. Klasse Realschule mit einer Durchschnittsnote bis 2,00 aus Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis ist der Übertritt in die 6. Klasse eines Gymnasiums uneingeschränkt möglich. Andernfalls setzt die Aufnahme das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit voraus (§ 5 Abs. 1 GSO).

Übertritt aus einer Haupt-, Mittel- oder Realschule:
Schülerinnen und Schüler, die aus einer 5. Klasse Haupt- bzw. Mittelschule oder aus einer 5. bzw. 6. Klasse einer Realschule an das Gymnasium Gaimersheim wechseln wollen, müssen sich verbindlich an den oben genannten Terminen anmelden. Dazu ist die Vorlage des Zwischenzeugnisses im Original notwendig. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Jahreszeugnis die bei der Anmeldung gezeigten Noten bestätigt und spätestens in den ersten drei Ferientagen (29.07. - 31.07.2024) im Original am Gymnasium Gaimersheim vorgelegt wird. Ohne diese Vorlage erfolgt keine endgültige Aufnahme.

Wenn Sie im Zweifel sind, ob das Gymnasium für Ihr Kind die richtige Schulart ist, sollten Sie vor der Anmeldung Verbindung mit dem Schulleiter oder dem Beratungslehrer der abgebenden Schule aufnehmen und sich beraten lassen.

Einschreibeformular (folgt in Kürze)

Zusätzlich zu den Einschreibeformularen muss zur Anmeldung ein Formular zur Veröffentlichung von Bildern bzw. Videoaufnahmen ausgefüllt werden.

Einwilligung und Veröffentlichung von Daten (minderjährige Schüler)

Einwilligung und Veröffentlichung von Daten (volljährige Schüler)

Desweiteren muss ein Nachweis über die Erfüllung der Masernimpfpflicht mitgebracht werden. Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

  • Impfausweis (in Kopie, erste Seite mit Namen und Seite mit Nachweis des Masernschutzes) ODER Impfbescheinigung (§ 22 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz) über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Masern-Impfungen), ODER
  • ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern, ODER
  • ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, ODER
  • ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann (Dauer, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann, ist mit anzugeben), ODER
  • Bestätigung einer anderen staatlichen oder vom Masernschutzgesetz benannten Stelle, dass einer der o.g. Nachweise bereits vorgelegen hat.)