Krankheitsfall in Einzelstunden
Bei nicht aktiver Teilnahme am Sportunterricht in Einzelstunden ist dem Sportlehrer eine schriftliche Entschuldigung der Eltern oder ein ärztliches Attest vorzulegen.
In solchen Fällen gilt ihr Kind als passiver Schüler, der trotzdem zur Teilnahme am Sportunterricht verpflichtet ist (Übernahme von organisatorischen Aufgaben, Teilnahme im Rahmen seiner Möglichkeiten).
Krankheitsfall über einen längeren Zeitraum
Bei nicht aktiver Teilnahme am aufeinanderfolgenden Sportunterricht von mehr als zwei Wochentagen ist dem Sportlehrer eine Sportbefreiung und ein ärztliches Attest vorzulegen.
In sogenannten Randstunden kann von den Eltern über das Sekretariat eine Befreiung für den Sportunterricht beantragt werden. Die Sportlehrkraft kann dann je nach Unterrichtsinhalt die Anwesenheitspflicht aufheben und der Schüler darf gegen Unterschrift im Sekretariat abgeholt werden.
Unentschuldigtes Fehlen
Verletzte oder erkrankte Schüler müssen sich immer offiziell bei der Lehrkraft und der Schulleitung entschuldigen, da sie ansonsten als unentschuldigt gelten und entsprechende schulische Konsequenzen folgen. Ein Nachreichen oder Überbringen der Entschuldigung durch Mitschüler ist nicht erlaubt.
Versäumen einer praktischen Leistungserhebung in der Jahrgangsstufe 5 - 10
Schüler, die eine praktische Leitungserhebung versäumt haben, holen diese im Ermessen der Lehrkraft nach oder werden zu einer geeigneten Ersatzprüfung herangezogen.